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Frau Bludau ist seit 1996 Rechtsanwältin mit Interessenschwerpunkt für das Rechtsgebiet Familienrecht und absolvierte 1998 erfolgreich den Fachanwaltskurs Familienrecht.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an der Wilhelm-Universität in Münster und einer rechtsanwaltlichen Tätigkeit von 1996 bis 2000 im Raum Paderborn, ist Frau Bludau seit 2000 als selbständige Rechtsanwältin in Höxter tätig.

Seither 1996 steht Frau Bludau konsequent im Familienrecht ihren Mandanten zur Seite: „Verständnis und Mitgefühl für meine Mandanten in ihrer emotional hoch belasteten Lebensphase sind mir genauso wichtig, wie klare Analyse der Situation und bestmögliche Ergebnisse – wobei ich betroffene Kinder immer fest im Blick habe.“
„Familienrechtsfälle sind wie ein Schachspiel, in dem man bei sich ständig ändernden Situationen um- und vorausdenken muss.“ Dabei ist trotz meines Kampfes für meine Partei es besonders wichtig, Ruhe zu bewahren und Konflikte nicht zu befeuern.

Im Rahmen ihrer Tätigkeit berät und vertritt Frau Bludau Sie in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu zählen folgende Schwerpunkte:

  • Trennung und Ehescheidung
  • Unterhalt
    Kindesunterhalt
    Unterhalt anlässlich einer Geburt eines Kindes
    Trennungsunterhalt
    Nachehelicher Unterhalt
    Elternunterhalt
  • Güterrecht ( Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung)
  • Ehevertragsrecht
  • Sorgerecht & Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Umgangsrecht
  • Gewaltschutz und Wohnungszuweisung
  • Einstweiliger Rechtsschutz
  • Hausratsteilung
  • Lebenspartnerschaft
  • Auseinandersetzungen mit Jugendamt und Jobcenter
  • Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung
  • Versorgungsausgleich
  • Trennungserstberatung

Frau Rechtsanwältin Bludau ist zudem auf dem Gebiet des allgemeinen Zivilrechts tätig. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hier auf dem Rechtsgebiet des Mietrechts.
Hier steht Frau Bludau Mietern und Vermietern in allen Fragen rund um Ihr Miet- oder Pachtverhältnis zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Zahlungsansprüche wegen rückständiger Miete sowie Schadensersatzansprüche ebenso wie die Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses und eine gegebenenfalls im Anschluss daran erforderliche Räumung.

Neben ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit ist Frau Bludau als freie Dozentin seit über 22 Jahren tätig. U.a. lehrt Frau Rechtsanwältin Bludau angehende Physiotherapeuten, Logopäden, Ergotherapeuten und Altenpfleger in berufsrelevanten Rechtsgebieten.

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