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Tel:     (05271) 1061
Mail:  info@ra-thoene.de

Herr Rechtsanwalt Oliver Thöne deckt den gesamten Bereich des Verkehrsrechts ab.

Dazu gehört selbstverständlich die Abwicklung von Verkehrsunfällen, d.h. die Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen und die diesbezügliche Auseinandersetzung mit dem gegnerischen Versicherer.

Ein anderer Schwerpunkt innerhalb dieses Fachgebiets ist das Verkehrsordnungswidrigkeiten- und -strafrecht. Als Beispiele seien hier Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeits- oder Abstandsverstößen, aber auch Lenkzeitüberschreitungen bei Berufskraftfahrern genannt.

Daneben berät und vertritt Herr RA Oliver Thöne auch in Fragen des Verkehrsvertragsrechts, z.B. beim Fahrzeugkauf oder der Reparatur, und des Verkehrsverwaltungsrecht. Hierzu zählen alle Probleme rund um den Führerschein, MPU, Aufbaukurse usw.

Durch den Fachanwaltstitel im Verkehrsrecht und durch ständige Fortbildungen kann eine exzellente Detailkenntnis und Aktualisierung des Wissens auf diesem dynamischen Rechtsgebiet gewährleistet werden. Neben den unabdingbaren Rechtskenntnissen sind auch ein gutes Verständnis für unfallanalytische Zusammenhänge und Verkehrsüberwachung sowie Grundkenntnisse in Verkehrsmedizin und -psychologie erforderlich. Dies bedingt zudem eine enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Sachverständigen, um ein Beratung auf höchstem Niveau anbieten zu können.

Herr RA Oliver Thöne ist seit 2006 auch Vertragsanwalt des ADAC. Mit dessen Juristen findet ein reger Informationsaustausch statt, der zu einem schnellen und stets aktuellen Kenntnisstand führt. ADAC- Mitglieder erhalten bei ihm eine kostenlose Erstberatung auf allen Gebieten des Verkehrsrechts.

Da Herr RA Oliver Thöne ferner auch den Fachanwaltskurs Arbeitsrecht absolviert hat, ist er außerdem in diesem Rechtsgebiet, aber auch den hiermit eng in Zusammenhang stehenden Bereichen des Sozialrechts, schwerpunktmäßig tätig. Hierzu gehören einerseits Kündigungsschutzverfahren und die Gestaltung von Arbeitsverträgen, andererseits die Vertretung in Arbeitslosengeld-, Hartz IV- und Schwerbehindertenangelegenheiten gegenüber Behörden und vor Gericht.

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